Vorsorge
Vorsorge/Prävention

Den Kopf halt’ kühl, die Füße warm,
das macht den besten Doktor arm.
(altes Sprichwort)
Aber: Ganz so einfach ist es leider nicht!
Die Bedeutung der Vorsorge gewinnt bei der gesamten Bevölkerung zunehmend an Aufmerksamkeit: “Wellness” und “Anti-Aging” sind “in”.
Auch in unserem Selbstverständnis ist es uns ein großes Anliegen, frühzeitig alle Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen (link Arteriosklerose) zu erfassen zu behandeln und damit zu verhindern, dass es zu den Folgeschäden (Herzinfarkt, Schlaganfall, Durchblutungsstörungen der Beine, Nierenschäden) kommt, die die Lebensqualität massiv einschränken!
Der zweite wichtige Punkt ist die Krebsvorsorge: Auch kann durch ein frühes Erkennen oft viel Leid abgewandt werden.
Einer der Grundsätze im Gesundheitswesen ist: Das Vorbeugen einer Erkrankung ist immer besser als zu warten, bis es zur Erkrankung kommt und die dann zu behandeln.
Die Vorsorge wird auch von der Gesundheitspolitik mehr und mehr in den Vordergrund gerückt. Die Richtlinien zu den gesetzliche empfohlenen Vorsorge-Untersuchungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in den letzten Jahren überarbeitet.
Dieses Angebot steht jedem gesetzlich Versicherten zu und wird von den Krankenkassen übernommen. Es wird leider noch von zu wenigen Menschen genutzt, v.a. von den Männern.
Es bleibt zu ergänzen, dass es aber auch Bereiche gibt, in denen die gesetzliche Krankenkasse nicht alle durchaus zu empfehlenden Leistungen übernimmt. Das sind Leistungen, die der Patient dann selbst bezahlen muss (sog. individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL).
Übersicht über die gesetzlich empfohlenen Vorsorge-Untersuchungen und unser Praxisangebot
(1) Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
- Grundlage: „Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien“ des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Anspruch besteht für Frauen und Männern vom 36. Lebensjahr an jedes zweite Jahr
- Ziel: Früherkennung solcher häufig auftretenden Krankheiten, die wirksam behandelt werden können und deren Vor- oder Frühstadium durch diagnostische Maßnahmen erfassbar ist
- Insbesondere sollen erfasst werden: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen
- Möglichst frühes Erkennen, Behandlung und ggf. Verhaltensänderung (in Bezug auf kardiovaskuläre Risikofaktoren: Übergewicht, Bewegungsmangel, fettreiche Ernährung, Rauchen)
- Möglichst im Zusammenhang mit einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung sieht der Gesetzgeber folgende Untersuchungen vor:
- Befragung (Anamnese)
- Körperliche Untersuchung
- Labor: Gesamtcholesterin, Glukose
- Urinstatus
- Beratung
Folgendes wird bei uns ergänzend durchgeführt:
- Gesundheitsfragebogen
- Ruhe-EKG
Empfohlen wird von uns eine Erweiterung der Labordiagnostik, die als IGeL-Leistung abgerechnet wird.
Für Männer ab dem 45. Lebensjahr empfehlen die Fachgesellschaften jährlich die Bestimmung des PSA (Prostata-spezifisches Antigen). Dies ist jedoch ebenso nicht im Programm der von den gesetzlichen Krankenkassen empfohlenen Untersuchungen enthalten.
Bei speziellem Wunsch können auch weitere Untersuchungen ergänzt werden, die im Einzelfall sinnvoll sein können, wie eine Ultraschall-Untersuchung von Bauch und/oder Schilddrüse, ein Belastungs-EKG oder ein noch ausgedehnteres Labor.
Wenn im Rahmen der Untersuchungen krankhafte Befunde erhoben werden, werden wir diese entsprechend weiter abklären (dies ist dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung).
(2) Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Grundlage: „Krebs-Früherkennungsrichtlinien“ des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Anspruch besteht für Frauen und Männern jährlich
Frauen
- gynäkologische Untersuchung inkl. PAP-Abstrich ab 20. Lebensjahr (beim Frauenarzt)
- gynäkologische Untersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr (beim Frauenarzt)
- Haut-Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr
- Digitale Untersuchung Rektum ab dem 50. Lebensjahr
- Test auf okkultes Blut im Stuhl ab dem 50. LJ jährlich bis zum 55. Lebensjahr
- Vorsorge-Koloskopie: zwei Mal: erstmalig ab dem 55. Lebensjahr und eine zweite frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten
Frauen ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist: zweijährliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl
- Mammographie ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr alle 2 Jahre
Männer
- Haut-Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr
- Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales ab 45. Lebensjahr
- Digitale Untersuchung Rektum ab dem 50. Lebensjahr
- Test auf okkultes Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr jährlich bis zum 55. Lebensjahr
- Bestimmung des PSA: keine GKV-Leistung (s.o.)
- Vorsorge-Koloskopie: zwei Mal: erstmalig ab dem 55. Lebensjahr und eine zweite frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten
Männer ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist: zweijährliche Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl
(3) Kindervorsorge
- Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- U1-U9
- U1 direkt nach der Geburt
- U2 3. – 10. Lebenstag
- U3 4. – 6. Lebenswoche
- U4 3. – 4. Lebensmonat
- U5 6. – 7. Lebensmonat
- U6 10. – 12. Lebensmonat
- U7 21. – 24. Lebensmonat
- U8 43. – 48. Lebensmonat
- U9 60. – 64. Lebensmonat
- Eintrag im Vorsorgeheft für Kinder
- Diese Untersuchungen haben die sehr wichtige Aufgabe, Gesundheitsstörungen bei Kindern so früh wie möglich zu erfassen. Unserer Ansicht nach sollten diese den Kinderärzten vorbehalten sein. Sie werden in unserer Praxis nicht durchgeführt (selbstverständlich werden aber akute Gesundheitsstörungen auch bei Kleinkindern behandelt)
(4) Schwangeren-Vorsorge
- Beim Frauenarzt
>> Links
> Richtlinien des GBA - www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
> Merkblatt des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Darmkrebsvorsorge - www.drwinker.de/downloads/colovors.pdf

