Einverständniserklärung zur Übernahme der Patientendaten erforderlich
Freitag, 20.Juni 2008(20.6.2008) Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.1991 ist die Weitergabe der Patientendaten an den Praxisnachfolger ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten nicht mehr zulässig und stellt einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht dar.
Somit müssen Sie bei Ihrem ersten Besuch nach der Wieder-Eröffnung ein kurzes Formular unterschrieben, womit Sie uns erlauben, Ihre Patientenakte weiter zu führen bzw. [...]

