Individuelle Gesundheitsleistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen = IGeL
Sehr geehrter Patientin, sehr geehrter Patient,
hier einige Informationen zum Thema „individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)“.
Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle notwendigen ärztlichen Leistungen. Das gilt für alle akuten und chronischen Erkrankungen in Bezug auf die jeweils nötigen Untersuchungen.
Hierfür stehen die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlten Krankenversicherungsbeiträge abzüglich der bei den Krankenkassen anfallenden Verwaltungskosten zur Verfügung. Dieses Solidarsystem wird aufgrund Altersentwicklung und aufgrund des medizinischen Fortschrittes mit vielen teuren Verfahren immer mehr belastet.
Damit das Geld reicht, werden die möglichen Leistungen der GKV mehr und mehr beschränkt. Die medizinischen Leistungen müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (SGB V, §12, „Wirtschaftlichkeitsgebot“). An diese Vorgaben sind die Ärzte streng gebunden.
Nur Leistungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden und wirtschaftlich sind, dürfen von uns erbracht bzw. verordnet werden.
Dies hat zur Folge, dass nicht alle durchaus als sinnvoll angesehenen Leistungen und medizinische Wunschleistungen über Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie werden über Ihre Krankenkasse nicht getragen.
Die medizinische Entwicklung geht ständig weiter. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von empfehlenswerten und nützlichen Möglichkeiten zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Beschwerden, die aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.
So ist zum Beispiel die vom Gesetzgeber empfohlene zweijährliche Gesundheitsuntersuchung nur mit einem „Minimalprogramm“ an Untersuchungen (körperliche Untersuchung, Basis-Labor) ausgestattet. Es verbleibt jetzt die Möglichkeit, nur dieses kleine Programm durchzuführen oder aber eine Erweiterung um weitere Untersuchungen (Labor, Ultraschall, EKG) durchzuführen. Dies muss dann jedoch vom Patienten selbst bezahlt werden, außer es liegen krankhafte Zustände vor, die abgeklärt werden müssen. Dann bezahlt selbstverständlich die gesetzliche Krankenversicherung.
Ein gutes Beispiel ist der PSA-Wert, der der Früherkennung des Prostata-Krebses dient. Vom Gesetzgeber wird alleinig die digitale Untersuchung bezahlt, nicht aber dieser Laborwert (Kosten ca. 20 Euro), der erwiesenermaßen eine große Bedeutung in der Früherkennung hat.
Ob eines Tages eine Erweiterung der gesetzlichen Vorsorge durchgeführt wird, d.h. mehr Untersuchungen übernommen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sinnvoll wäre es mit Sicherheit.
Auch als IGeL-Leistungen gelten Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen.
IGeL bietet Ihnen somit die Möglichkeit, ergänzende ärztliche Leistungen zu erhalten, die Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Vor der Erbringung einer IGeL-Leistung ist der Arzt verpflichtet, eine schriftlichen Vertrag mit dem Pat. zu schließen (Bundesmanteltarifvertrag Ärzte BMV-Ä, §2).
Nochmals: Die medizinische Versorgung bei akuten oder chronischen gesundheitlichen Problemen wird selbstverständlich weiterhin durch die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt!!!
Folgende „IGeL“ werden bei uns derzeit angeboten:
Erweiterung des Programms der gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchung
- Basis-GU-Programm: körperliche Untersuchung, Urinstatus, Gesamtcholesterin, Blutzucker, Ruhe-EKG
- Erweiterung empfohlenes Labor
- Erweiterung ausführliches Labor
- Erweiterung Prostata-Wert PSA
- Auf Wunsch auch weitere Laborwerte (z.B. Geschlechtshormone)
- Ultraschall komplette Bauchorgane
- Ultraschall Schilddrüse
- IMT-Bestimmung (Ultraschall) zur Bestimmung des Arteriosklerose-Risikos
- Belastungs-EKG
Vorsorge-Untersuchung für Menschen ab dem 36. Lebensjahr vor Beginn oder bei regelmäßiger sportlicher Aktivität
(„Sportmedizinische Vorsorge-Untersuchung“), in Ergänzung zur gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung mit Fragebogen zur Risikoanalyse Belastungs-EKG, Lungenfunktionsdiagnostik, Befunderstellung, Basis-Labor
> Erweiterung empfohlenes Labor
> Erweiterung ausführliches Labor
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
mit Belastungs-EKG, Lungenfunktionsdiagnostik, Labor, Formularerstellung
- Reiseimpfungen
- Reisemedizinische Beratung: auf Nachfrage
- HIV-Test
- Blutgruppenbestimmung
Vitamin-Aufbau-Kur
mit B-Vitaminen und Folsäure über 4 Wochen (8 Spritzen)
Die Preise werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) errechnet. Fragen Sie einfach nach!
Anmerkung: Auch durch die Bestimmung aller Laborwerte, die man sich vorstellen kann, kann man nie mit Sicherheit alle denkbaren Erkrankungen ausschließen. Dies gilt leider auch für die meisten Tumorerkrankungen.
Man kann aber die diversen Organfunktionen beurteilen und das kardiovaskuläre Risikoprofil ermitteln, also die Wahrscheinlichkeit, an Herzinfarkt/ Schlaganfall zu erkranken.
Ihr Praxis-Team Höpfner


